Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Dauerkarten für die Saison 2021/22, den Besuch von Heimspielen der Nürnberg Ice Tigers
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Hausordnung der ARENA NÜRNBERGER VERSICHERUNG sind wesentliche Bestandteile des Vertrages über den Kauf von Dauerkarten. Die Allgemeinen Ticket Geschäftsbedingungen der Nürnberg Ice Tigers Eishockey GmbH finden ergänzende Anwendung. Mit dem Erwerb und Verwendung der Karte erkennt der Erwerber oder Verwender die Gültigkeit der nachstehenden AGB sowie der Hausordnung der ARENA NÜRNBERGER VERSICHERUNG ausdrücklich an. Im Falle der Weitergabe der Dauerkarte verpflichtet sich der Karteninhaber ausdrücklich auf die AGB und die Hausordnung hinzuweisen.
Rabatte
Der Dauerkartenpreis der ersten Phase gilt nur für Bestellungen, welche bis zum 31.07.2020 bei den Nürnberg Ice Tigers eingegangen sind. Im Falle eines Zahlungsverzuges bei Inanspruchnahme des Rabattes in der ersten Phase oder der Ratenzahlung bis zum 05.08.2020, entfällt dieser und es wird der reguläre Dauerkartenpreis aus der zweiten Phase ohne Rabatt zur Zahlung fällig.
Zugang zu den Veranstaltungen
Die Nürnberg Ice Tigers und der Hallenbetreiber sind berechtigt, beim Betreten der Arena und an den Türen durch die Ordnungskräfte Kontrollen vornehmen zu lassen. Die Dauerkarte berechtigt zum Besuch der Heimspiele der Nürnberg Ice Tigers. Der Zugang zu der jeweiligen Veranstaltung wird nur gegen Vorlage einer gültigen Dauerkarte gewährt. Besucher mit einer ermäßigten Dauerkarte haben beim Einlass den Grund der Ermäßigung durch einen entsprechenden gültigen Ausweis nachzuweisen. Jeder Besucher ist verpflichtet, dem Ordnungsdienst jederzeit auf Verlangen seine Eintrittskarte vorzuzeigen und zur Überprüfung auszuhändigen. Jeglicher Missbrauch der Karte berechtigt den Veranstalter zum Entzug der Dauerkarte.
Verbote
Aus Sicherheitsgründen ist den Besuchern des Stadions das Mitführen und Benutzen folgender Gegenstände sowie die Vornahme folgender Handlungen untersagt:
Getränke und Lebensmittel jeglicher Art. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeglicher Art. Gegenstände die als Wurfgeschosse verwendet werden können, insbesondere Getränkebehältnisse wie Flaschen und Dosen. Rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial. Gegenstände, die durch Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können. Sofern das Ordnungspersonal dies im Einzelfall für die Sicherheit der Veranstaltung für erforderlich hält, kann auch das Mitführen jeglicher anderweitiger Gegenstände untersagt werden. Den Anordnungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Weiterhin ist es verboten, Gegenstände in den Innenraum oder in den Zuschauerraum zu werfen. Foto-, Film-, Video- und Tonbandaufnahmen zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen und/oder zu verwerten sowie das Arenagelände in irgendeiner Weise zu beschmutzen und hierzu geeignetes Material mitzubringen.
Spieltermine, Spielausfälle und Spielabbruch
Die Nürnberg Ice Tigers Eishockey GmbH leistet keine Gewähr für die Einhaltung veröffentlichter Spielpläne. Termine, Anfangszeiten und mögliche Spielverlegungen sind den Medien zu entnehmen. Spielverlegungen, -ausfälle und -abbrüche führen weder zur Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zum Ersatz eines weitergehenden finanziellen Schadens, soweit sich aus den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
Ausschluss etwaiger Vorkaufsrechte
Etwaige Vorkaufsrechte von Dauerkarteninhabern, die zum Erwerb einer Dauerkarte für die nachfolgende Saison berechtigen, entfallen für die davon betroffenen Plätze, wenn die ARENA NÜRNBERGER VERSICHERUNG umgebaut oder verändert wird.
Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Veranstalters für Sachschäden sowie Vermögensschäden, die nicht Folge von Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten sind, wird ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen vorliegt.
Aufgrund der Corona-Pandemie gelten in diesem Jahr folgende geänderte Geschäftsbedingungen für den Kauf:
1) Die „All Inclusive“-Dauerkarte ist eine reine Risiko-Dauerkarte. Bei Nichterreichen der Playoffs bzw. eines Ausfalls der Playoffs aufgrund einer neuen Infektionswelle oder eines verspäteten Saisonstarts besteht kein weiterer Anspruch.
2) Die Dauerkarte ist abgegolten, wenn 28 Hauptrunden-Heimspiele stattgefunden haben. Bei Saisonverschiebung, -unterbrechung und/oder -abbruch wird der anteilig zu viel bezahlte Betrag auf Antrag Ende April bzw. Anfang Mai 2022 abzüglich 4% Bearbeitungsgebühr erstattet. Eine Rückerstattung kann nur erfolgen, wenn die Dauerkarte komplett bezahlt wurde.
Ergänzende AGB während der Pandemie:
Aufgrund der Covid-19-Pandemie und ihrer Folgen können zeitweilige Beschränkungen der maximal zulässigen Zuschauerzahl und/oder zusätzliche Verhaltensregeln, insbesondere Schutz- und Hygienekonzepte beim Stadionbesuch Anwendung finden.
Insbesondere ist es infolge dessen möglich, dass Veranstaltungen, für die ursprünglich ein Besuchsrecht erworben wurde, nicht besucht werden können oder zusätzliche Maßgaben für einen Besuch gelten wie z. B. Identitätsnachweis bei der Einlasskontrolle, Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepts sowie „Einlass-Slots“, also die Verpflichtung, das Stadion zur Entzerrung des Zuschauerstroms innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters zu betreten.
Personalisierung
Im Interesse der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten und zur Einhaltung der entsprechenden Informationspflichten der Nürnberg Ice Tigers Eishockey GmbH gegenüber den Gesundheitsbehörden werden Tickets für Veranstaltungen nur personalisiert ausgegeben. Aufgrund der Grundlage von §9 BaylfSMV iVm dem Rahmenhygienekonzept Sport werden folgende Daten des Käufers erhoben und nach Maßgabe dieser Vorschriften verarbeitet und gespeichert: Vor- und Nachname, Anschrift, Kontaktdaten (E-Mail/Telefonnummer). Ferner verpflichtet sich der Ticketkäufer, die entsprechenden Daten von Nutzern anderer in seinem Namen erworbener Tickets vorzuhalten und den Nürnberg Ice Tigers bzw. den Gesundheitsbehörden auf Verlangen zu übermitteln und sicherzustellen, dass sich der Nutzer mit der entsprechenden Verwendung einverstanden erklärt. Dieselbe Verpflichtung trifft den Ticketkäufer, wenn er die Tickets, wenn und soweit dies nach Maßgabe dieser AGB zulässig ist, an Dritte weitergibt, die er entsprechend zu verpflichten hat.
Werden die vorstehenden genannten Daten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, wird das Ticket nicht bereitgestellt bzw. kann der Zugang zum Stadion verweigert werden. Ebenso kann der Zugang verweigert werden, wenn die Einlass begehrende Person ihre Identität, insbesondere, dass sie mit der Person der hinterlegten Daten identisch ist, nicht durch Vorlage eines Personalausweises nachweisen kann.
Sonstige Nachweise
Soweit das jeweils geltende Schutz- und Hygienekonzept, das Bestandteil des Vertrages und dieser AGB ist oder sonstige verbandsseitige und/oder behördliche Vorgaben für den Zutritt in die ARENA weitergehende Nachweise und/oder Erklärungen verlangen (wie z. B. Angaben zum Aufenthalt in Risikogebieten, Gesundheitszustand/Covid-19-Symptome), können die Nürnberg Ice Tigers den Zutritt von der Vorlage entsprechender Nachweise/Erklärungen des Ticketinhabers abhängig machen und verweigern, wenn entsprechende Nachweis/Erklärungen nicht vorgelegt werden können. Über das Erfordernis etwaiger dahingehender zusätzlicher Nachweispflichten werden die Nürnberg Ice Tigers den Ticketinhaber so früh wie möglich informieren.
Zutritt zum Stadion
Die Nürnberg Ice Tigers weist darauf hin, dass gemäß Schutz- und Hygienekonzept und/oder verbandsseitiger und/oder behördlicher Anordnungen der Zutritt zum Stadion innerhalb bestimmter Zeitfenster zu vollziehen sein kann, um im Interesse des Infektionsschutzes größeren Menschenansammlungen zu vermeiden. Versäumt es der Ticketinhaber, den Zutritt innerhalb des für ihn geltenden Zeitfensters zu vollziehen, kann ihm der spätere Zutritt verweigert werden.
Ticketzuweisung
Die Nürnberg Ice Tigers behalten sich vor, die Anzahl für stattfindende Spiele ausgegebener Tickets nach Maßgabe behördlicher und/oder verbandsseitiger Anordnungen – erforderlichenfalls auch nachträglich – zu beschränken. Für die Vergabe von Tickets für einzelne Spiele wird die GmbH nach Maßgabe der für das entsprechende Spiel zugelassenen Zuschauerzahl jeweils sobald dies möglich ist, ein Vergabesystem definieren und bekannt geben (vorbehaltlich entsprechender Kapazität/Verfügbarkeit).
Ein Verkauf von Gästetickets ist ausgeschlossen.
Ebenfalls ausgeschlossen ist der freie Eintritt für Kinder unter 6 Jahre.
Beim Erwerb von Tickets nach den vorstehenden Regelungen haben Dauerkarteninhaber keinen Anspruch auf Zuweisung ihres üblichen Platzes.
Unabhängig davon ist die Nürnberg Ice Tigers Eishockey GmbH auch berechtigt, eine Platzierung von einem für ein Spiel zugewiesenen Platzes vorzunehmen, sofern dies aufgrund des jeweiligen Schutz- und Hygienekonzeptes zum Zeitpunkt der Durchführung des Spieles geboten ist.
Weitergabe von Tickets
Eine Weitergabe ist im Übrigen nur zulässig, wenn der Ticketinhaber den Ticketkäufer verpflichtet, die Geltung der AGB auch für und gegen sich anzuerkennen, die Einhaltung des geltenden Schutz- und Hygienekonzepts zu bestätigen und sich mit der Weitergabe und Verwendung seiner Daten, insbesondere zum Zwecke der Verfolgung von Infektionsketten, einverstanden zu erklären. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen hat der Ticketerwerber auf Verlangen bei Zutritt ins Stadion nachzuweisen bzw. zu bestätigen, andernfalls kann ihm der Zutritt verweigert werden.
Schutz- und Hygienekonzept
Der Ticketinhaber erkennt an, dass zum Zwecke der Pandemiebekämpfung und Verfolgbarkeit von Infektionsketten das Schutz- und Hygienekonzept für den Stadionbesuch gilt, mit dessen Geltung er sich bei Kaufbestätigung einverstanden erklärt hat.
Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Schutz- und Hygienekonzept
In Ergänzung zu den AGB geregelten Gründen kann einem Ticketinhaber der Zutritt bzw. Aufenthalt im Stadion auch aus folgenden, weiteren Gründen verweigert werden oder das entsprechende Besucherrecht entzogen werden:
a) Verstoß gegen Vorgaben des anwendbaren Schutz- und Hygienekonzepts wie z. B. die Einhaltung von Abstandsregeln oder das Tragen von Mund-Nasen-Schutz.
b) Verstoß gegen Nachweispflichten bei Zutritt, insbesondere unterlassener/verweigerte Vorlage eines Identitätsnachweises und/oder Angabe der zur Verfolgbarkeit von Infektionsketten erforderlichen Daten des Ticketinhabers und/oder Ticketinhabers.
c) Akute Erkrankung eines Ticketnutzers an Covid-19 oder vergleichbaren Viruserkrankungen oder vorheriger Aufenthalt in einem behördlichen Warnhinweisen akuten Risikogebiet, aus dem sich behördliche Verpflichtungen ergeben, z. B. Einhaltung einer Quarantäne/Selbstisolation.
Bei beharrlicher und/oder wiederholter Weigerung der Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts und/oder gravierenden Verstößen dagegen sind die Nürnberg Ice Tigers darüber hinaus berechtigt,
– einen etwaigen Dauerkartenvertrag mit dem betroffenen Ticketinhaber außerordentlich zu kündigen,
– ihm für den entsprechenden Spieltag ein Stadionverbot zu erteilen
– ihn von künftigen Auswahlverfahren für Tickets auszuschließen.
Hygiene- und Verhaltensregeln (Stand: 03.04.2022)
Seit dem 3. April bestehen in Bayern nur noch Corona-Basisschutzmaßnahmen. Es gibt mit Beginn der Playoffs also keine gesetzlichen Vorgaben mehr zum Nachweisen bzw. Prüfen des Impf- oder Teststatus (z. Beispiel 2G oder 3G). Für den Zutritt in die ARENA NÜRNBERGER Versicherung ist daher kein Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Negativtests mehr notwendig. Es gibt ab sofort auch keine Maskenpflicht mehr. Die Vorgaben bedeuten aber auch, dass nun die Verantwortung bei jedem bzw. jeder Einzelnen liegt. Zum Eigen- und Fremdschutz darf natürlich jeder auf eigenen Wunsch eine FFP2-Maske tragen. Genauso bitten wir weiterhin auf die Einhaltung des allgemeinen Hygienestandards.
Alkoholische Getränke dürfen verkauft und konsumiert werden, es gibt an allen Verkaufsständen und in der Fankneipe also wieder alkoholische Getränke zu kaufen.