Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Dauerkarten für die Saison 2023/24, den Besuch von Heimspielen der Nürnberg Ice Tigers

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Hausordnung der ARENA NÜRNBERGER VERSICHERUNG sind wesentliche Bestandteile des Vertrages über den Kauf von Dauerkarten. Die Allgemeinen Ticket Geschäftsbedingungen der Nürnberg Ice Tigers Eishockey GmbH finden ergänzende Anwendung. Mit dem Erwerb und Verwendung der Karte erkennt der Erwerber oder Verwender die Gültigkeit der nachstehenden AGB sowie der Hausordnung der ARENA NÜRNBERGER VERSICHERUNG ausdrücklich an. Im Falle der Weitergabe der Dauerkarte verpflichtet sich der Karteninhaber ausdrücklich auf die AGB und die Hausordnung hinzuweisen.

Rabatte

Der Dauerkartenpreis der ersten Phase gilt nur für Bestellungen, welche bis zum 31.07.2023 bei den Nürnberg Ice Tigers eingegangen sind. Im Falle eines Zahlungsverzuges bei Inanspruchnahme des Rabattes in der ersten Phase oder der Ratenzahlung bis zum 05.08.2023, entfällt dieser und es wird der reguläre Dauerkartenpreis aus der zweiten Phase ohne Rabatt zur Zahlung fällig.

Zugang zu den Veranstaltungen

Die Nürnberg Ice Tigers und der Hallenbetreiber sind berechtigt, beim Betreten der Arena und an den Türen durch die Ordnungskräfte Kontrollen vornehmen zu lassen. Die Dauerkarte berechtigt zum Besuch der Heimspiele der Nürnberg Ice Tigers. Der Zugang zu der jeweiligen Veranstaltung wird nur gegen Vorlage einer gültigen Dauerkarte gewährt. Besucher mit einer ermäßigten Dauerkarte haben beim Einlass den Grund der Ermäßigung durch einen entsprechenden gültigen Ausweis nachzuweisen. Jeder Besucher ist verpflichtet, dem Ordnungsdienst jederzeit auf Verlangen seine Eintrittskarte vorzuzeigen und zur Überprüfung auszuhändigen. Jeglicher Missbrauch der Karte berechtigt den Veranstalter zum Entzug der Dauerkarte.

Verbote

Aus Sicherheitsgründen ist den Besuchern des Stadions das Mitführen und Benutzen folgender Gegenstände sowie die Vornahme folgender Handlungen untersagt:

Getränke und Lebensmittel jeglicher Art. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeglicher Art. Gegenstände die als Wurfgeschosse verwendet werden können, insbesondere Getränkebehältnisse wie Flaschen und Dosen. Rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial. Gegenstände, die durch Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können. Sofern das Ordnungspersonal dies im Einzelfall für die Sicherheit der Veranstaltung für erforderlich hält, kann auch das Mitführen jeglicher anderweitiger Gegenstände untersagt werden. Den Anordnungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Weiterhin ist es verboten, Gegenstände in den Innenraum oder in den Zuschauerraum zu werfen. Foto-, Film-, Video- und Tonbandaufnahmen zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen und/oder zu verwerten sowie das Arenagelände in irgendeiner Weise zu beschmutzen und hierzu geeignetes Material mitzubringen.

Spieltermine, Spielausfälle und Spielabbruch

Die Nürnberg Ice Tigers Eishockey GmbH leistet keine Gewähr für die Einhaltung veröffentlichter Spielpläne. Termine, Anfangszeiten und mögliche Spielverlegungen sind den Medien zu entnehmen. Spielverlegungen, -ausfälle und -abbrüche führen weder zur Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zum Ersatz eines weitergehenden finanziellen Schadens, soweit sich aus den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.

Ausschluss etwaiger Vorkaufsrechte

Etwaige Vorkaufsrechte von Dauerkarteninhabern, die zum Erwerb einer Dauerkarte für die nachfolgende Saison berechtigen, entfallen für die davon betroffenen Plätze, wenn die ARENA NÜRNBERGER VERSICHERUNG umgebaut oder verändert wird.

Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Veranstalters für Sachschäden sowie Vermögensschäden, die nicht Folge von Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten sind, wird ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen vorliegt.